Ratgeber · Für Mieter:innen

Als Mieter:in laden: So bekommen Sie Ihre eigene Ladestation

Aktualisiert: Juni 2026 · Lesedauer ca. 6 Minuten

"Das geht bei mir doch sowieso nicht, ich bin ja nur Mieter:in" — dieser Gedanke hält viele davon ab, überhaupt nachzufragen. Dabei haben auch Mieter:innen seit 2022 ein gesetzlich verankertes Recht auf eine eigene Lademöglichkeit. Die Hürden liegen weniger im Recht selbst als im Drumherum: das richtige Schreiben an die Vermietung, die technische Abstimmung, die Frage nach Förderung und Kosten. Wer das täglich begleitet — wie easily —, macht daraus einen einfachen, planbaren Ablauf.

Kurz & knapp

Seit der WEG-Novelle 2022 haben Mieter:innen grundsätzlich das Recht, auf eigene Kosten eine Ladestation am Stellplatz zu errichten. Sie müssen die Vermietung vorher informieren — diese hat dann zwei Monate Zeit zu widersprechen. Reagiert sie nicht, gilt die Zustimmung als erteilt. Lehnt sie ab, kann das Außerstreitgericht die Zustimmung ersetzen. easily unterstützt Sie dabei als professioneller Partner — von der korrekten Information der Vermietung bis zu Installation, Betrieb und Stromabrechnung aus einer Hand.

Ihr Recht als Mieter:in

Vor der WEG-Novelle 2022 war die Rechtslage für Mieter:innen unklar — eine Ladestation galt oft als bauliche Veränderung, die nur mit Zustimmung von Vermietung und Eigentümergemeinschaft möglich war, ohne klaren Anspruch darauf. Das hat sich grundlegend geändert.

Heute gilt: Auch als Mieter:in haben Sie Anspruch darauf, auf eigene Kosten eine Lademöglichkeit für Ihr Elektroauto am zugewiesenen Stellplatz zu errichten — vergleichbar mit dem Recht auf Laden, das Wohnungseigentümer:innen haben. Die Vermietung kann dies nicht grundlos verweigern.

So läuft es ab: Vermietung informieren, Frist abwarten

  1. Vorhaben schriftlich mitteilen: Informieren Sie Ihre Vermietung formlos, aber schriftlich (E-Mail oder Brief) über Ihr Vorhaben — idealerweise mit groben Eckdaten zur geplanten Ladestation (Leistung, Standort, ausführende Firma).
  2. Zwei Monate Frist abwarten: Ab dem Zeitpunkt der Information hat die Vermietung in der Regel zwei Monate Zeit, der Maßnahme zu widersprechen.
  3. Keine Reaktion = Zustimmung: Meldet sich die Vermietung innerhalb der Frist nicht, gilt die Zustimmung als erteilt — Sie können mit der Installation fortfahren.
  4. Installation durch Fachbetrieb: Lassen Sie die Ladestation von einem qualifizierten Elektriker installieren, der auch die Anbindung an das Lastmanagement des Gebäudes (falls vorhanden) berücksichtigt.

Was, wenn die Vermietung ablehnt?

Eine Ablehnung ist nicht automatisch das Ende des Vorhabens. Bei privilegierten Maßnahmen — dazu zählt eine Ladestation mit einer Leistung von bis zu 5,5 kW — kann das Außerstreitgericht angerufen werden. Das Gericht prüft den Fall und kann die fehlende Zustimmung der Vermietung ersetzen, wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegensprechen (etwa erhebliche Beeinträchtigung der Bausubstanz oder berechtigte Interessen anderer Mieter:innen).

In der Praxis führt allein das Wissen um diese Rechtslage oft dazu, dass Vermietungen kooperativer reagieren — ein Gerichtsverfahren ist für beide Seiten Aufwand, den man meist vermeiden möchte.

Wer zahlt die Kosten?

Die Kosten für die Ladestation und deren Installation trägt grundsätzlich die Mieter:in selbst — schließlich handelt es sich um eine Maßnahme im eigenen Interesse. Allerdings ist eine individuelle Vereinbarung mit der Vermietung möglich, etwa wenn:

  • die Vermietung sich an den Kosten beteiligt, weil die Infrastruktur auch nach Auszug im Gebäude verbleibt und einen Wertzuwachs darstellt,
  • eine Kostenteilung über die Mietdauer (z. B. anteilige Rückerstattung bei vorzeitigem Auszug) vereinbart wird,
  • Förderungen für Mehrparteienhäuser in Anspruch genommen werden, die einen Teil der Kosten abdecken — siehe dazu unseren Förderungs-Ratgeber.

Ein klares Gespräch vorab erspart spätere Diskussionen — vor allem, wenn unklar ist, was mit der Ladestation bei einem Mieterwechsel passiert.

Tipps fürs Gespräch mit der Vermietung

  • Konkret werden: Statt allgemein nach "einer Ladestation" zu fragen, legen Sie ein klares Konzept vor — inklusive Standort, Technik und ausführender Firma.
  • Fördermöglichkeiten ansprechen: Viele Vermietungen wissen nicht, dass es Förderungen für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern gibt — das senkt die wahrgenommenen Kosten und Hürden.
  • Auf das Gesamtgebäude verweisen: Eine gut geplante Ladelösung erhöht oft den Wert und die Attraktivität des gesamten Gebäudes für künftige Mieter:innen — ein Argument, das auch im Interesse der Vermietung liegt.
  • Neutrale Bestandsaufnahme nutzen: Ein unabhängiger Schnell-Check zeigt auf, was technisch möglich ist — das schafft eine sachliche Gesprächsgrundlage statt einer Verhandlung auf Zuruf.

Im Hintergrund ist das Thema also komplexer, als es für eine einzelne Mieter:in aussieht — rechtlich, technisch und organisatorisch. Genau deshalb lohnt es sich, einen Partner einzubinden, der diese Komplexität für alle Beteiligten reduziert: easily klärt mit Ihrer Vermietung die Details, plant die passende Lösung und übernimmt anschließend Installation, Betrieb und Stromabrechnung — alles aus einer Hand, made in Austria.

Laden im Alltag: die easily App

Sobald Ihre Ladestation steht, läuft der Alltag über die easily App (iOS & Android): einmal registrieren, Ladestation freischalten — danach starten Sie jeden Ladevorgang per Klick, und die Abrechnung läuft automatisch im Hintergrund mit. Kein Zettel, keine Excel-Tabelle, kein Anruf bei der Hausverwaltung.

Gut vorbereitet ins Gespräch

Der eMobility-Check zeigt in 3 Minuten, was für Ihr Gebäude möglich ist — eine sachliche Grundlage für das Gespräch mit Ihrer Vermietung. easily begleitet Sie als professioneller Partner danach auch bei Planung, Installation, Betrieb und Abrechnung.

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Häufige Fragen

Haben Mieter:innen ein Recht auf eine eigene Ladestation?
Ja. Seit der WEG-Novelle 2022 haben Mieter:innen grundsätzlich das Recht, auf eigene Kosten eine Lademöglichkeit für ihr Elektroauto am Stellplatz zu errichten. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Information der Vermietung im Vorfeld.
Wie lange hat die Vermietung Zeit, einer Ladestation zu widersprechen?
Nach Information über das Vorhaben hat die Vermietung in der Regel zwei Monate Zeit, der baulichen Maßnahme zu widersprechen. Reagiert sie innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Zustimmung als erteilt.
Was passiert, wenn die Vermietung die Ladestation ablehnt?
Lehnt die Vermietung ab, kann die Mieter:in das Außerstreitgericht anrufen, das die Zustimmung ersetzen kann — insbesondere bei privilegierten Maßnahmen wie einer Ladestation bis 5,5 kW. Eine Ablehnung ist somit nicht das letzte Wort.

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