"Das geht bei mir doch sowieso nicht, ich bin ja nur Mieter:in" — dieser Gedanke hält viele davon ab, überhaupt nachzufragen. Dabei haben auch Mieter:innen seit 2022 ein gesetzlich verankertes Recht auf eine eigene Lademöglichkeit. Die Hürden liegen weniger im Recht selbst als im Drumherum: das richtige Schreiben an die Vermietung, die technische Abstimmung, die Frage nach Förderung und Kosten. Wer das täglich begleitet — wie easily —, macht daraus einen einfachen, planbaren Ablauf.
Seit der WEG-Novelle 2022 haben Mieter:innen grundsätzlich das Recht, auf eigene Kosten eine Ladestation am Stellplatz zu errichten. Sie müssen die Vermietung vorher informieren — diese hat dann zwei Monate Zeit zu widersprechen. Reagiert sie nicht, gilt die Zustimmung als erteilt. Lehnt sie ab, kann das Außerstreitgericht die Zustimmung ersetzen. easily unterstützt Sie dabei als professioneller Partner — von der korrekten Information der Vermietung bis zu Installation, Betrieb und Stromabrechnung aus einer Hand.
Vor der WEG-Novelle 2022 war die Rechtslage für Mieter:innen unklar — eine Ladestation galt oft als bauliche Veränderung, die nur mit Zustimmung von Vermietung und Eigentümergemeinschaft möglich war, ohne klaren Anspruch darauf. Das hat sich grundlegend geändert.
Heute gilt: Auch als Mieter:in haben Sie Anspruch darauf, auf eigene Kosten eine Lademöglichkeit für Ihr Elektroauto am zugewiesenen Stellplatz zu errichten — vergleichbar mit dem Recht auf Laden, das Wohnungseigentümer:innen haben. Die Vermietung kann dies nicht grundlos verweigern.
Eine Ablehnung ist nicht automatisch das Ende des Vorhabens. Bei privilegierten Maßnahmen — dazu zählt eine Ladestation mit einer Leistung von bis zu 5,5 kW — kann das Außerstreitgericht angerufen werden. Das Gericht prüft den Fall und kann die fehlende Zustimmung der Vermietung ersetzen, wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegensprechen (etwa erhebliche Beeinträchtigung der Bausubstanz oder berechtigte Interessen anderer Mieter:innen).
In der Praxis führt allein das Wissen um diese Rechtslage oft dazu, dass Vermietungen kooperativer reagieren — ein Gerichtsverfahren ist für beide Seiten Aufwand, den man meist vermeiden möchte.
Die Kosten für die Ladestation und deren Installation trägt grundsätzlich die Mieter:in selbst — schließlich handelt es sich um eine Maßnahme im eigenen Interesse. Allerdings ist eine individuelle Vereinbarung mit der Vermietung möglich, etwa wenn:
Ein klares Gespräch vorab erspart spätere Diskussionen — vor allem, wenn unklar ist, was mit der Ladestation bei einem Mieterwechsel passiert.
Im Hintergrund ist das Thema also komplexer, als es für eine einzelne Mieter:in aussieht — rechtlich, technisch und organisatorisch. Genau deshalb lohnt es sich, einen Partner einzubinden, der diese Komplexität für alle Beteiligten reduziert: easily klärt mit Ihrer Vermietung die Details, plant die passende Lösung und übernimmt anschließend Installation, Betrieb und Stromabrechnung — alles aus einer Hand, made in Austria.
Sobald Ihre Ladestation steht, läuft der Alltag über die easily App (iOS & Android): einmal registrieren, Ladestation freischalten — danach starten Sie jeden Ladevorgang per Klick, und die Abrechnung läuft automatisch im Hintergrund mit. Kein Zettel, keine Excel-Tabelle, kein Anruf bei der Hausverwaltung.
Der eMobility-Check zeigt in 3 Minuten, was für Ihr Gebäude möglich ist — eine sachliche Grundlage für das Gespräch mit Ihrer Vermietung. easily begleitet Sie als professioneller Partner danach auch bei Planung, Installation, Betrieb und Abrechnung.
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