Wer ein Elektroauto fährt, vermeidet CO₂ — und bekommt dafür in Österreich jährlich bares Geld zurück. Die THG-Quote (auch eQuote oder CO₂-Prämie genannt) ist kein Förderprogramm, das man beantragen muss und das irgendwann ausläuft, sondern ein dauerhafter Marktmechanismus: Mineralölunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Emissionszertifikate zu kaufen — und genau das liefern E-Auto-Fahrer:innen. 2026 ergibt sich daraus eine Prämie von 110 bis 125 € pro Fahrzeug und Jahr. Wer bereits eine Ladestation im Wohngebäude hat, hat die Grundvoraussetzung längst erfüllt.
Halter:innen rein elektrischer Fahrzeuge können einmal pro Kalenderjahr ihre eingesparten CO₂-Emissionen als eQuote (THG-Quote) beim österreichischen Umweltbundesamt (UBA) anmelden lassen und erhalten dafür eine jährliche Prämie von 110–125 € pro Fahrzeug. Grundlage ist die Kraftstoffverordnung (KVO). Der Antrag läuft über spezialisierte Anbieter; Einreichfenster beim UBA ist Jänner bis 1. März. Hybridfahrzeuge sind nicht berechtigt. Das Instrument ist gesetzlich bis 2030 verankert.
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) — in Österreich häufig auch eQuote oder CO₂-Prämie genannt — ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument auf Basis der Kraftstoffverordnung (KVO). Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Umlauf bringen (Mineralölkonzerne, Tankstellenbetreiber), sind verpflichtet, ihren CO₂-Ausstoß jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu senken. 2026 liegt diese Verpflichtung bei 8 % — bis 2030 steigt sie auf 25 %.
Wer dieses Ziel nicht erreicht, zahlt eine Strafzahlung (Pönale) von derzeit 600 € pro Tonne nicht eingesparten CO₂. Um das zu vermeiden, kaufen diese Unternehmen Emissionszertifikate von Dritten — also von E-Auto-Fahrer:innen und Ladeinfrastrukturbetreibern. Genau das ist die THG-Quote: Sie verkaufen Ihre eingesparten Emissionen, die Mineralölunternehmen rechnen sie gegen ihre Verpflichtung an, und Sie erhalten dafür eine jährliche Prämie.
Das System orientiert sich an der deutschen THG-Quote und ist in Österreich seit 2023 aktiv. Zuständige Behörde für die Prüfung und Zertifizierung ist das österreichische Umweltbundesamt (UBA).
Antragsberechtigt sind in Österreich alle Halter:innen rein elektrischer Fahrzeuge mit österreichischem Zulassungsschein:
Nicht berechtigt sind Hybridfahrzeuge — weder Plug-in-Hybride noch Mild-Hybride. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug im Zulassungsschein als rein elektrisch ausgewiesen ist.
Der Antrag selbst wird in der Praxis von spezialisierten Anbietern übernommen: Man lädt den Zulassungsschein (Vorder- und Rückseite) digital hoch, der Anbieter prüft die Unterlagen und reicht sie gebündelt beim UBA ein.
Die genaue Höhe der Prämie hängt vom Marktpreis für CO₂-Zertifikate und vom gewählten Anbieter ab. 2026 sind die Konditionen gegenüber dem Vorjahr gestiegen — Grund dafür sind die höhere Quotenverpflichtung (8 % statt 7,5 %) sowie gestiegene Preise für alternative Erfüllungsoptionen (z. B. HVO-Kraftstoffe), die Ladestrom als Zertifikatsquelle attraktiver machen.
Die Prämie gilt pro Fahrzeug und Kalenderjahr — wer eine E-Flotte betreibt, multipliziert entsprechend. Wer die Quote nicht beantragt, lässt die Prämie schlicht verfallen; ein Anspruch überträgt sich nicht auf Folgejahre.
Der Ablauf ist in drei Phasen aufgeteilt — der aufwändige Teil liegt vollständig beim Anbieter, nicht bei Ihnen:
In Österreich wird für die THG-Quote eine Standard-Lademenge von 1.500 kWh pro Jahr angesetzt — das ist die gesetzliche Pauschale, wenn kein exakter Nachweis erbracht wird. Diese Pauschale gilt für E-Fahrer:innen, die überwiegend öffentlich laden oder deren private Ladeeinrichtung keine eichrechtskonforme Messung erlaubt.
Wer eine MID-konforme (oder mess- und eichrechtskonforme) Ladestation betreibt, kann den tatsächlich geladenen Strom nachweisen. In diesem Fall muss die exakte Strommenge abgerechnet werden — ein Wechsel zwischen Pauschale und Messnachweis innerhalb eines Jahres ist nicht vorgesehen.
Für die meisten privaten E-Auto-Fahrer:innen in Wohngebäuden ist die Pauschale von 1.500 kWh die praktikablere Option — sie setzt keine aufwändige Dokumentation voraus und bildet die Berechnungsgrundlage für die 110–125 € Jahresprämie.
Wer bereits den schwierigen Teil erledigt hat — eine Ladestation im Mehrparteienhaus installiert zu bekommen —, hat die Grundvoraussetzung für die THG-Prämie schon erfüllt: ein rein elektrisches Fahrzeug mit österreichischem Zulassungsschein und eine verlässliche Lademöglichkeit zuhause.
Die Kombination aus Laden im Wohngebäude und THG-Quote ergibt eine doppelte Rechnung: günstigeres Laden im Vergleich zu öffentlichen Schnellladern — und dazu jedes Jahr 110–125 € zurück, nur weil Sie elektrisch fahren. Ohne Mehraufwand, einmal pro Jahr ein paar Minuten für den Upload des Zulassungsscheins.
Wer wesentlich mehr als 1.500 kWh pro Jahr lädt — etwa weil mehrere Fahrzeuge über eine gemeinsame Ladeanlage im Gebäude betrieben werden —, für den lohnt sich die exakte THG-Quoteneinreichung über den Ladeparkbetreiber stark aus: Statt der Pauschale werden die tatsächlich geladenen Kilowattstunden beim UBA angemeldet, was bei hohem Verbrauch deutlich mehr Prämie ergibt. Voraussetzung ist eine MID-konforme Messung an der Ladestation.
Für Hausverwaltungen und Wohnbauträger, die öffentlich zugängliche Ladepunkte im Sinne der KVO betreiben, kommt eine weitere Dimension hinzu: Jede nachgewiesene Kilowattstunde an diesen Ladepunkten kann als separate THG-Quote geltend gemacht werden — eine relevante Einnahmequelle auf Gebäudeebene, die viele noch nicht ausschöpfen.
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