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THG-Quote Österreich 2026: Die CO₂-Prämie fürs E-Auto erklärt

Aktualisiert: Juni 2026 · Lesedauer ca. 6 Minuten

Wer ein Elektroauto fährt, vermeidet CO₂ — und bekommt dafür in Österreich jährlich bares Geld zurück. Die THG-Quote (auch eQuote oder CO₂-Prämie genannt) ist kein Förderprogramm, das man beantragen muss und das irgendwann ausläuft, sondern ein dauerhafter Marktmechanismus: Mineralölunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Emissionszertifikate zu kaufen — und genau das liefern E-Auto-Fahrer:innen. 2026 ergibt sich daraus eine Prämie von 110 bis 125 € pro Fahrzeug und Jahr. Wer bereits eine Ladestation im Wohngebäude hat, hat die Grundvoraussetzung längst erfüllt.

Kurz & knapp

Halter:innen rein elektrischer Fahrzeuge können einmal pro Kalenderjahr ihre eingesparten CO₂-Emissionen als eQuote (THG-Quote) beim österreichischen Umweltbundesamt (UBA) anmelden lassen und erhalten dafür eine jährliche Prämie von 110–125 € pro Fahrzeug. Grundlage ist die Kraftstoffverordnung (KVO). Der Antrag läuft über spezialisierte Anbieter; Einreichfenster beim UBA ist Jänner bis 1. März. Hybridfahrzeuge sind nicht berechtigt. Das Instrument ist gesetzlich bis 2030 verankert.

Was ist die THG-Quote — und warum gibt es sie?

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) — in Österreich häufig auch eQuote oder CO₂-Prämie genannt — ist ein gesetzliches Klimaschutzinstrument auf Basis der Kraftstoffverordnung (KVO). Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Umlauf bringen (Mineralölkonzerne, Tankstellenbetreiber), sind verpflichtet, ihren CO₂-Ausstoß jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu senken. 2026 liegt diese Verpflichtung bei 8 % — bis 2030 steigt sie auf 25 %.

Wer dieses Ziel nicht erreicht, zahlt eine Strafzahlung (Pönale) von derzeit 600 € pro Tonne nicht eingesparten CO₂. Um das zu vermeiden, kaufen diese Unternehmen Emissionszertifikate von Dritten — also von E-Auto-Fahrer:innen und Ladeinfrastrukturbetreibern. Genau das ist die THG-Quote: Sie verkaufen Ihre eingesparten Emissionen, die Mineralölunternehmen rechnen sie gegen ihre Verpflichtung an, und Sie erhalten dafür eine jährliche Prämie.

Das System orientiert sich an der deutschen THG-Quote und ist in Österreich seit 2023 aktiv. Zuständige Behörde für die Prüfung und Zertifizierung ist das österreichische Umweltbundesamt (UBA).

Wer hat Anspruch auf die eQuote?

Antragsberechtigt sind in Österreich alle Halter:innen rein elektrischer Fahrzeuge mit österreichischem Zulassungsschein:

  • Private E-Pkw-Besitzer:innen — unabhängig davon, wie viel oder wenig sie fahren
  • Unternehmen mit E-Flotten — pro Fahrzeug und Kalenderjahr
  • Betreiber:innen öffentlich zugänglicher Ladepunkte — auf Basis der tatsächlich geladenen Kilowattstunden

Nicht berechtigt sind Hybridfahrzeuge — weder Plug-in-Hybride noch Mild-Hybride. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug im Zulassungsschein als rein elektrisch ausgewiesen ist.

Der Antrag selbst wird in der Praxis von spezialisierten Anbietern übernommen: Man lädt den Zulassungsschein (Vorder- und Rückseite) digital hoch, der Anbieter prüft die Unterlagen und reicht sie gebündelt beim UBA ein.

Wie viel Prämie bekomme ich 2026?

Die genaue Höhe der Prämie hängt vom Marktpreis für CO₂-Zertifikate und vom gewählten Anbieter ab. 2026 sind die Konditionen gegenüber dem Vorjahr gestiegen — Grund dafür sind die höhere Quotenverpflichtung (8 % statt 7,5 %) sowie gestiegene Preise für alternative Erfüllungsoptionen (z. B. HVO-Kraftstoffe), die Ladestrom als Zertifikatsquelle attraktiver machen.

Express-Auszahlung
110 €
Innerhalb von 30 Tagen nach Prüfung durch den Anbieter — ohne auf die UBA-Bestätigung zu warten.
Klassik-Auszahlung
125 €
Nach offizieller Bestätigung durch das Umweltbundesamt — erfahrungsgemäß Juli/August des Folgejahres.

Die Prämie gilt pro Fahrzeug und Kalenderjahr — wer eine E-Flotte betreibt, multipliziert entsprechend. Wer die Quote nicht beantragt, lässt die Prämie schlicht verfallen; ein Anspruch überträgt sich nicht auf Folgejahre.

Wie läuft das Verfahren ab?

Der Ablauf ist in drei Phasen aufgeteilt — der aufwändige Teil liegt vollständig beim Anbieter, nicht bei Ihnen:

  1. Registrierung & Dokumentenupload: Sie registrieren sich bei einem THG-Anbieter und laden Vorder- und Rückseite Ihres österreichischen Zulassungsscheins hoch. Der Anbieter prüft die Unterlagen (max. 5 Werktage).
  2. Einreichung beim UBA: Der Anbieter bündelt alle Anträge und reicht sie zwischen Jänner und 1. März beim Umweltbundesamt ein. Dieses Zeitfenster ist fix — es gibt nur dieses eine pro Jahr.
  3. Prüfung & Auszahlung: Das UBA zertifiziert die eingesparten Strommengen. Die Prüfung dauert aktuell ca. 5–6 Monate. Anschließend erfolgt die Auszahlung — entweder vorab (Express) oder nach UBA-Bestätigung (Klassik).

Berechnungsgrundlage: Pauschale oder tatsächliche Strommenge?

In Österreich wird für die THG-Quote eine Standard-Lademenge von 1.500 kWh pro Jahr angesetzt — das ist die gesetzliche Pauschale, wenn kein exakter Nachweis erbracht wird. Diese Pauschale gilt für E-Fahrer:innen, die überwiegend öffentlich laden oder deren private Ladeeinrichtung keine eichrechtskonforme Messung erlaubt.

Wer eine MID-konforme (oder mess- und eichrechtskonforme) Ladestation betreibt, kann den tatsächlich geladenen Strom nachweisen. In diesem Fall muss die exakte Strommenge abgerechnet werden — ein Wechsel zwischen Pauschale und Messnachweis innerhalb eines Jahres ist nicht vorgesehen.

Für die meisten privaten E-Auto-Fahrer:innen in Wohngebäuden ist die Pauschale von 1.500 kWh die praktikablere Option — sie setzt keine aufwändige Dokumentation voraus und bildet die Berechnungsgrundlage für die 110–125 € Jahresprämie.

THG-Quote und Laden im Wohngebäude

Wer bereits den schwierigen Teil erledigt hat — eine Ladestation im Mehrparteienhaus installiert zu bekommen —, hat die Grundvoraussetzung für die THG-Prämie schon erfüllt: ein rein elektrisches Fahrzeug mit österreichischem Zulassungsschein und eine verlässliche Lademöglichkeit zuhause.

Die Kombination aus Laden im Wohngebäude und THG-Quote ergibt eine doppelte Rechnung: günstigeres Laden im Vergleich zu öffentlichen Schnellladern — und dazu jedes Jahr 110–125 € zurück, nur weil Sie elektrisch fahren. Ohne Mehraufwand, einmal pro Jahr ein paar Minuten für den Upload des Zulassungsscheins.

Wer wesentlich mehr als 1.500 kWh pro Jahr lädt — etwa weil mehrere Fahrzeuge über eine gemeinsame Ladeanlage im Gebäude betrieben werden —, für den lohnt sich die exakte THG-Quoteneinreichung über den Ladeparkbetreiber stark aus: Statt der Pauschale werden die tatsächlich geladenen Kilowattstunden beim UBA angemeldet, was bei hohem Verbrauch deutlich mehr Prämie ergibt. Voraussetzung ist eine MID-konforme Messung an der Ladestation.

Für Hausverwaltungen und Wohnbauträger, die öffentlich zugängliche Ladepunkte im Sinne der KVO betreiben, kommt eine weitere Dimension hinzu: Jede nachgewiesene Kilowattstunde an diesen Ladepunkten kann als separate THG-Quote geltend gemacht werden — eine relevante Einnahmequelle auf Gebäudeebene, die viele noch nicht ausschöpfen.

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Häufige Fragen

Gilt die THG-Quote nur für Privatpersonen?
Nein. Auch Unternehmen mit E-Flotten können die THG-Prämie für jedes ihrer rein elektrischen Fahrzeuge beantragen. Zusätzlich können Betreiber:innen öffentlich zugänglicher Ladepunkte die dort geladenen Kilowattstunden als separate THG-Quote geltend machen.
Wie lange gibt es die THG-Quote in Österreich noch?
Das Instrument ist gesetzlich bis 2030 verankert. Bis dahin steigt die Quotenverpflichtung für Mineralölunternehmen schrittweise auf 25 % — was langfristig eher für steigende als sinkende Prämien spricht.
Kann ich die THG-Quote auch für ein Leasing-Fahrzeug beantragen?
Antragsberechtigt ist die im Zulassungsschein eingetragene Halterin bzw. der Halter. Bei Leasing-Fahrzeugen ist das oft die Leasinggesellschaft — klären Sie im Vertrag oder direkt mit Ihrem Leasingpartner, wer die Quote geltend machen darf und ob Sie an der Prämie beteiligt werden.
Was passiert, wenn ich den Einreichtermin (1. März) versäume?
Wer die Frist verpasst, verliert die THG-Prämie für dieses Kalenderjahr unwiederbringlich — ein Antrag für dasselbe Jahr kann nicht im nächsten Fenster nachgereicht werden. Die meisten Anbieter erinnern ihre Kund:innen rechtzeitig, um das zu vermeiden.
Muss ich die THG-Prämie versteuern?
Die steuerliche Behandlung der THG-Prämie für Privatpersonen in Österreich ist noch nicht abschließend geklärt — sprechen Sie im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung. Für Unternehmen gilt die Prämie in der Regel als steuerpflichtiges Einkommen.

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